Auszeit
von der Pflege

Wenn Angehörige eine Pause brauchen

Pflege ist Schwerstarbeit und kostet Kraft. Zu einem Großteil wird sie von Angehörigen erledigt. Umso wichtiger ist es, dass pflegende Angehörige sich auch einmal eine Auszeit gönnen. Doch Urlaub und einen Angehörigen pflegen? Wie kann das zusammen passen? Familienmitglieder, die einen lieben Menschen zu Hause pflegen, benötigen auch regelmäßige Pausen.

Viele pflegende Familienangehörige kennen für sich nur wenig Erholung, doch die Pflegeversicherung bietet ihnen dazu die Möglichkeit. Damit Angehörige immer mal wieder Abstand vom anstrengenden Pflegealltag gewinnen können und der Pflegebedürftige dennoch gut versorgt wird, tragen die gesetzlichen Pflegekassen die Kosten für eine notwendige Verhinderungspflege. „Bei der Verhinderungspflege wird der Pflegebedürftige zu Hause von einer Ersatzperson versorgt“, informiert der Lübecker AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch. Voraussetzung ist, dass Angehörige den Pflegebedürftigen bereits seit mindestens sechs Monaten pflegen. Außerdem wird die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes während einer Verhinderungspflege für bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr weitergezahlt. „In Fällen, in denen keine Verhinderungspflege genommen werden kann, kann die zu pflegende Person auch vorübergehend in einem Pflegeheim untergebracht werden“, heißt es von der AOK Nordwest weiter.

Schreiben Sie einen Kommentar